gemeinde@moetz.gv.at +43 5263 64 31 11
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Verordnungen
Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit und in der Anwesenheit von zumindest zwei Zeugen, die Ehe eingehen zu wollen. Muslimische Männer dürfen jüdische und christliche Frauen heiraten. Muslimische Frauen dürfen jedoch keine nicht-muslimischen Männer heiraten. Die islamische Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht möglich.
Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nimmt islamische Eheschließungen vor.
Vor der islamischen Eheschließung wird grundsätzlich auf dem Standesamt geheiratet.
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ IGGÖ)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft