gemeinde@moetz.gv.at +43 5263 64 31 11
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Verordnungen
Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote, Strafregisterauszug
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.
Die Strafregisterbescheinigung wird insbesondere für berufliche Zwecke (z.B. Gewerbeberechtigung) benötigt. Das gilt auch für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung".
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft