gemeinde@moetz.gv.at +43 5263 64 31 11
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Formulare
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft